JURACZKA - AGB
HAFTUNG
Der Veranstalter / Auftraggeber haftet für alle Schäden ( auch Vandalismus ) und für Diebstahl an den Anlagen und der Ausrüstung die durch Fremdeinwirkung gleich welcher Art oder durch unbefugte Personen entstehen. Des Weiteren haftet der Veranstalter / Auftraggeber für alle Schäden und Folgeschäden an Personen ( z.B. Gehörschäden ). Es obliegt dem Veranstalter / Auftraggeber geeignete Vorkehrungen zu treffen und entsprechende Versicherungen abzuschließen. Es wird ausdrücklich keine Haftung für Flurschäden jeder Art ( auch Bäume ) übernommen.
AUFBAU/ABBAU
Ab Aufbaubeginn und bis zum Abbau Ende muss der Veranstaltungsort für das Technische Personal jederzeit ungehindert zugänglich sein. Es muss eine Zufahrt Möglichkeit und Park Möglichkeit für PKW oder LKW vorhanden sein. Eventuell notwendige Fahrgenehmigungen sowie Parkgenehmigungen sind vom Veranstalter / Auftraggeber zu besorgen und zu bezahlen. Abbau: Mit Ende der Veranstaltung
STROM
Ab Aufbaubeginn müssen alle beschriebenen Stromanschlüsse und Leistungen zu Verfügung stehen.
DRITTLEISTUNGEN
Für Dritt- und Fremdleistungen ( Subunternehmer ) können Provisionen in Rechnung gestellt werden.
GENEHMIGUNGEN
Alle notwendigen Anmeldungen der Veranstaltung insbesondere bei Behörden und Institutionen (AKM) obliegt dem Veranstalter / Auftraggeber. Der Veranstalter / Auftraggeber hat alle diesbezüglich entstehenden Kosten wie Gebühren, Gutachten und Spesen zu tragen. Über vereinbarte Begehungstermine ist der Produktionsleiter bzw. das Technische Personal rechtzeitig zu informieren. (min. 7 Tage vor dem Termin). Die durch Besichtigungs- und Begehungstermine entstehenden Spesen und Kosten (Reisekosten; Stundensatz) gehen zu lasten des Veranstalters / Auftraggeber, und werden gesondert abgerechnet.
VERPFLEGUNG
Ab Aufbaubeginn sind für unser Personal in ausreichender Menge gemischte kalte Platten, Obst und Getränke (Mineralwasser, alkoholfreie Getränke, Kaffee, Milch und Zucker) und des weiteren mindestens ein warmes Essen pro Arbeitstag ( 8 Std. ) zur Verfügung zu stellen. Sollte das nicht möglich sein, wird von uns eine Catering Firma beauftragt. Die entstehenden Kosten für die Verpflegung werden gesondert mit dem Veranstalter / Auftraggeber verrechnet.
SICHERHEIT
Vor (Aufbau), während und nach (Abbau) der Veranstaltung hat der Veranstalter / Auftraggeber sorge zu tragen das keine unbefugten Personen auf oder unter die Bühne ( Aufbauten ) sowie in den Backstage- und Regiebereich gelangen können.
STORNO
Bei Stornierung des Auftrags werden alle bis dahin angefallenen Kosten sowie eine Stornogebühr in der Höhe von 50% in Rechnung gestellt. Bei kurzfristiger Stornierung, ab einer Woche vor Aufbaubeginn wird in jedem Fall die Gesamt- summe in Rechnung gestellt.
SONSTIGES
Mit Auftragserteilung akzeptiert der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fa. Juraczka GmbH- Bereich Veranstaltungstechnik. Sollte der Auftraggeber nicht zugleich der Veranstalter sein, so hat der Auftraggeber den Veranstalter über den Innhalt des gegenständlichen Vertrags zu Informieren, es haften in diesem Fall sowohl der Auftraggeber als auch der Veranstalter.