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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Mieten verstehen sich unverpackt ab Standort Wien.

 

Wir sind berechtigt Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen (sofern keine Fixpreise vereinbart wurden). Sollte eine Verlängerung der vereinbarten Mietdauer gewünscht werden, ist bis 24 Stunden vor Ablauf der Mietdauer die Genehmigung des Vermieters einzuholen. Eine Verkürzung der vereinbarten Mietdauer muss von Seiten der Firma M&A Juraczka GmbH zugestimmt werden.

 

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Geräte sorgfältig und fachgerecht zu behandeln. Für sämtliche Schäden, die während der Mietdauer an den Geräten entstehen und über die normale Abnützung hinausgehen, ungeachtet, ob ihm dabei ein Verschulden trifft oder nicht, wie z.B. Diebstahl, Einbruchsdiebstahl, Veruntreuung, unbefugtes Hantieren und Manipulation am Gerät, haftet der Mieter.

 

Es sind nur Geräte Mietgegenstand.

 

Für sämtliche urheberrechtliche Genehmigungen, sowie sonstige erforderliche Bewilligungen, hat der Mieter selbst zu sorgen.

 

Falls ein Gerät infolge eines Gebrechens ausfällt, bemühen wir uns, das betreffende Gerät nach unserer Wahl entweder umgehend zu reparieren oder ein Austauschgerät zur Verfügung zu stellen. Es steht uns auch frei das Mietverhältnis mit diesem Zeitpunkt zu beenden.

 

Gerichtsstand ist Wien.

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